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Kindertages pflege

„Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Betreuung in KITAs eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Tagespflege ist eine familiäre Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe. Ab 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen….“ (Quelle: Wikipedia)

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